Kreditversicherung

Die Kreditversicherung gilt als zentraler Baustein des Forderungsmanagements. Sich wandelnde Märkte und Vorschriften führen immer wieder zu neuen Herausforderungen auf diesem Gebiet. Wir meistern sie mit Ihnen.

Flexible Modularität

Zahlungs- und Lieferbedingungen erfordern bei geringeren Margen immer höhere Professionalität – von der Bestimmung der Kundenbonität, der Vereinbarung angemessener Zahlungsziele bis hin zur Realisierung der Forderung. Dabei ist die Kreditversicherung im Inland und im Ausland der zentrale Baustein im Forderungsmanagement. Modular lassen sich Bonitätsprüfung, Forderungsversicherung und die Forderungsfinanzierung nach Kundenbedürfnissen flexibel kombinieren.

Als Marktspezialist mit umfassender Erfahrung im Bereich Kreditversicherung kennen wir entsprechende Lösungskonzepte zur Integration in Ihr Forderungsmanagement.

Wir bieten Ihnen vielfältige Produktvarianten:

  • Internationale Lösungen (Globalpolicen)
  • Monitoring Policen (Bonitätsüberwachung mit Inkassolösungen)
  • Multi Buyer Programme (Großkunden-Sicherung)
  • Ausschnittdeckungen (Branchen oder Länder)
  • Absicherung politischer Risiken
  • Aufbaulimite (On-Top Policen)

Geänderte Vorschriften: IFRS 9 ersetzt IAS 39 bei der Wertberichtigung von Kundenforderungen

Incurred Loss => Expected Loss

Der „Sicherheitenappetit“ der Banken ist in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. Hinzu kommen neue Vorschriften. Bislang war eine Wertminderung nach IAS 39 nur in solchen Einzelfällen vorzunehmen, in denen es in der Vergangenheit bereits Verlustindikatoren wie Zahlungsverzögerung oder Insolvenz gegeben hatte (“Incurred Loss”).

Verpflichtung für börsennotierte Unternehmen: Jahresabschluss nach IFRS

Börsennotierte Unternehmen sind verpflichtet, den Jahresabschluss nach IFRS des International Accounting Standard Board (IASB) zu erstellen. IFRS 9 ersetzt IAS 39 bei der Wertberichtigung von Kundenforderungen. Ab 1. Januar 2018 ist eine Wertberichtigung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach dem neuen Standard IFRS 9 verbindlich. Dabei muss die Zukunft bewertet werden: Entscheidend für die Beurteilung ist das Risiko von Forderungsausfällen in den kommenden zwölf Monaten nach der Bilanzierung (“Expected Loss”).

Gerne beraten wir Sie bei der Umsetzung dieser Systematik entsprechend den künftigen gesetzlichen Regelungen. Neben dem Informationsgewinn und der Forderungssicherung gegenüber Ihren Kunden stärken Sie Ihre Position gegenüber Ihren Finanzierungspartnern.